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Der „Pflege-Bahr“- Staatl. Zuschuss zur Pflegezusatzversicherung für jeden Bürger

10.07.2012 - 18:07

Die Koalition hat sich geeinigt die private Pflegezusatzversicherung zu fördern. Am 13. Juni hat sie den sogenannten „Pflege-Bahr“ in das laufende Verfahren zur Pflege-Reform eingebracht. Noch vor der Sommerpause soll  über den „Pflege-Bahr“ gekoppelt an den Gesetzesentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung im Bundestag entschieden werden.

Was ist der Pflege-Bahr?
Die Eigenvorsorge in Deutschland soll durch den Pflege-Bahr einen Anreiz erhalten. Da die soziale Pflegeversicherung nur einen Teilkaskoschutz darstellt, soll jede/r BürgerIn der/die einen Pflege-Zusatzversicherungsvertrag abschließt einen Zuschuss erhalten. Geplant ist ein monatlicher Zuschuss von 5 Euro bei einem monatlichen Versicherungsmindestbetrag von 10 Euro. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist hierbei nicht relevant und individuell bestimmbar.

Wer hat Anspruch?
Jede volljährige Person, die in einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist und eine förderfähige Pflege-Zusatzversicherung abschließt, hat Anspruch auf die Pflegevorsorgezulage. Voraussetzung ist jedoch, dass jährlich mindestens 120 Euro in diese Versicherung eingezahlt werden. Ausgenommen sind Personen, die vor Abschluss der Pflege-Zusatzversicherung Leistungen als Pflegebedürftige aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen haben.

Wer zahlt die Zulage an wen aus?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen zahlt das Bundesversicherungsamt die Zulage an das Versicherungsunternehmen, bei dem die Pflege-Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Verfügt eine Person über mehrere Pflege-Zusatzversicherungen, wird die Zulage immer für den ersten bei der Zentralstelle eingegangenen Vertrag gezahlt.

Expertenmeinungen:
Der Pflege-Bahr ist seitens der Politik und Fachleuten sehr umstritten. In den Pressemitteilungen von Bündnis 90 Die Grünen wird er gar als nutzloser, bürokratischer und unsozialer Reinfall betitelt.

Private Versicherungsunternehmen befürworten den Pflege-Bahr und hoffen auf eine gute Risikomischung und viele junge Menschen, denen sie attraktive Angebote machen können. Gesetzliche Krankenkassen hingegen halten die Regelung für unwirtschaftlich und unsozial.

Tatsache ist, dass der Pflege-Bahr das Pflegerisiko nicht nachhaltig absichert und ein Schritt in die Privatisierung der Pflegeabsicherung ist.


Quellen:
  • Deutscher Bundestag Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Online im Internet: URL: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39533065_kw26_sp_pflegereform/index.html (Stand26.06.2012)
  • Bündnis 90/Die Grünen. Online im Internet: URL: http://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2012/juni/pflege-bahr-prinzip-hoffnung.html (Stand 26.06.2012)
  • Ärzte Zeitung Verlags-GmbH. Online im Internet: URL: http://www.aerztezeitung.de/news/article/816624/experten-zerlegen-pflege-bahr.html (Stand 26.06.2012)

Autor: Martina Bliefernich - pm pflegemarkt.com GmbH

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