Pflegedienst Berlin - Pflegestation Sanitas GmbH

Was man bei der Rezeptierung von Hilfsmitteln beachten muss

10.05.2013 - 15:05

Damit man nicht von ungeplanten Kosten für das verordnete Hilfsmittel überrascht wird, sollte beim Arztbesuch auf ein korrekt und vollständig ausgefülltes Rezept geachtet werden. Nur wenn das Dokument alle notwendigen Informationen enthält, kann es von der Krankenkasse unverzüglich bearbeitet werden.

Zunächst einmal müssen Hilfsmittel grundsätzlich auf einem separaten Rezept ausgestellt werden. Hat man ein Rezept erhalten, müssen folgende Inhalte vorhanden sein:
  • Im oberen rechten Bereich des Rezepts muss das Feld mit der Ziffer 7 für Hilfsmittel angekreuzt sein.
  • Das Hilfsmittel sollte namentlich benannt oder mit der 7-stelligen Hilfsmittelnummer hinterlegt sein.
  • Zur konkreten Verordnung gehören weiterhin Größe, Saugstärke und benötigte Stückzahl pro Monat. 
  • Der Verordnungszeitraum ist meistens als Monatsbedarf definiert.
  • Wichtig ist weiterhin das Benennen des Verordnungsgrundes. Dafür werden folgende Formulierungen empfohlen:
    • „zur Prävention bei schweren Funktionsstörungen oder einer Hautkrankheit"
    • „Im Zusammenhang mit der Behandlung einer xxx Krankheit"
    • „Zur Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben"
  • Bei den meisten Krankenkassen besteht die Möglichkeit, Hilfsmittel zur Inkontinenzversorgung als Dauerverordnung oder auch Dauerrezept zu erhalten. Das bedeutet, dass für einen Zeitraum von sechs Monaten oder zum Teil bis zu 12 Monaten lediglich einmal ein Rezept benötigt wird. Hierfür muss der Arzt den Gültigkeitszeitraum oder „Dauerverordnung“ im Text vermerken.

Beispiele
100 Stück Inkontinenzvorlagen pro Monat als Dauerverordnung, Größe 1 wegen Harninkontinenz aufgrund Apoplexie zur Möglichkeit der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

oder

15.25.01.5111 Hilfsmittel 100 Stück pro Monat wegen Harninkontinenz aufgrund Dranginkontinenz Grad II. Zur Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, gültig für 6 Monate

Kann man sich den Hersteller aussuchen?
Eine Verordnung eines bestimmten Hilfsmittels einer konkreten Firma ist zwar möglich, bedeutet aber nicht unbedingt, dass die Kasse die Kosten übernimmt. Sofern die Kasse bestimmte Vertragspartner für die Leistung dieses Hilfsmittels hat, bedarf es einer separaten Begründung, weshalb ein anderes Hilfsmittel verordnet wurde.

Es kann sich vorab über feste Leistungserbringer informiert werden, mit denen Ihre Kasse zusammenarbeitet. Sofern die Kasse sogenannte Versorgungsverträge mit bestimmten Lieferanten/Leistungserbringern hat, erhält man diese mit Anschrift und Telefonnummer von der Kasse genannt. Eine Rücksprache mit der Kasse vor einer ersten Rezeptausstellung ist daher meistens sinnvoll.

Autorin: Sindy Meding-Rösner - pm pflegemarkt.com GmbH