Die Pflegeversicherung mit ihren Leistungskomplexen
1.12.2013 - 09:12
Der richtige Mix ist entscheidend!
Zurzeit finden Verhandlungen zwischen den Pflegekassen und den ambulanten Pflegediensten zur Umsetzung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes statt. Es geht dabei um die Ermittlung eines Pflegestundensatzes, nach welchem es dann möglich wäre, die Pflegeleistung als reines Zeitmodell umzusetzen. Bis dahin bleibt für die pflegerische Versorgung Zuhause die Wahl der sogenannten Leistungskomplexe.
Jeder Leistungskomplex beinhaltet eine bestimmte pflegerische Verrichtung. Der Leistungskomplex 4 ist die große Körperpflege, der Leistungskomplex 11b ist die Reinigung der Wohnung, um hier nur zwei Beispiele zu nennen. Mit Hilfe dieser Leistungskomplexe wird dann für den Pflegebedürftigen ein ganz individuell abgestimmter Pflegemix erstellt, wobei laut Gesetzgebung eine bestimmte Mindestzeit, auf die Grundpflege entfallen muss.
Ebenso existieren Höchstbeträge für jede Pflegestufe, die sich als Hürde unserer Arbeit darstellen. Bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst wie die Pflegestation Sanitas, erhält man für die Versorgung Zuhause zurzeit für Pflegestufe I 450€; II 1.100€; III 1.500€.
Durch die stärkere Einbindung der demenziellen Erkrankungen stehen Betroffenen zusätzlich nochmals Pflegestufe 0 225€; I 215€; II 150€ zur Verfügung.
Der gewählte Pflegemix sollte sich, also an diesen monatlichen Höchstbeträgen orientieren, sofern die Finanzierung nicht noch aus anderen privaten oder staatlichen Mitteln möglich ist.
Der präzise zusammengestellte Pflegemix bleibt flexibel, so dass er im Verlauf der pflegerischen Versorgung stets angepasst werden kann. Je genauer der Pflegemix zusammengestellt wurde, desto zufriedener sind alle Beteiligten. In diesem Sinne ist es in Ihrem und auch unserem Interesse, den optimalen Pflegemix für Sie zusammenzustellen, um Ihnen so, trotz notwendiger Hilfe, ein Leben in Ihrem vertrauten und eigenen Zuhause zu ermöglichen.
Jeder Leistungskomplex beinhaltet eine bestimmte pflegerische Verrichtung. Der Leistungskomplex 4 ist die große Körperpflege, der Leistungskomplex 11b ist die Reinigung der Wohnung, um hier nur zwei Beispiele zu nennen. Mit Hilfe dieser Leistungskomplexe wird dann für den Pflegebedürftigen ein ganz individuell abgestimmter Pflegemix erstellt, wobei laut Gesetzgebung eine bestimmte Mindestzeit, auf die Grundpflege entfallen muss.
Ebenso existieren Höchstbeträge für jede Pflegestufe, die sich als Hürde unserer Arbeit darstellen. Bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst wie die Pflegestation Sanitas, erhält man für die Versorgung Zuhause zurzeit für Pflegestufe I 450€; II 1.100€; III 1.500€.
Durch die stärkere Einbindung der demenziellen Erkrankungen stehen Betroffenen zusätzlich nochmals Pflegestufe 0 225€; I 215€; II 150€ zur Verfügung.
Der gewählte Pflegemix sollte sich, also an diesen monatlichen Höchstbeträgen orientieren, sofern die Finanzierung nicht noch aus anderen privaten oder staatlichen Mitteln möglich ist.
Der präzise zusammengestellte Pflegemix bleibt flexibel, so dass er im Verlauf der pflegerischen Versorgung stets angepasst werden kann. Je genauer der Pflegemix zusammengestellt wurde, desto zufriedener sind alle Beteiligten. In diesem Sinne ist es in Ihrem und auch unserem Interesse, den optimalen Pflegemix für Sie zusammenzustellen, um Ihnen so, trotz notwendiger Hilfe, ein Leben in Ihrem vertrauten und eigenen Zuhause zu ermöglichen.