Älter werden im Quartier
6.03.2014 - 10:03
Selbstbestimmt älter zu werden und im gewohnten Quartier wohnen zu bleiben, auch wenn man Assistenz- oder Pflegebedürftig wird, wünschen sich viele von uns.
Diesem Wunsch entsprechend setzt sich die Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften dafür ein, die Angebote klein räumiger Wohn- und Versorgungsformen für pflegebedürftige Menschen zu erhöhen. Im Auftrag der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz begleitet und unterstützt sie Angehörige, interessierte Pflegedienste und Investoren bei der Planung, Umsetzung und Praxisgestaltung solcher Wohnformen. Die Hamburger Koordinationsstelle gibt es seit 6 Jahren und ist angegliedert an die STATTBAU HAMBURG Stadtentwicklungsgesellschaft mbH.
„Wohn-Pflege-Gemeinschaften bieten älteren Menschen eine Perspektive, wenn es zu Hause nicht mehr geht“, so Ulrike Petersen und Mascha Stubenvoll vom Team der Hamburger Koordinationsstelle.
In Wohn-Pflege-Gemeinschaften leben Menschen, die aus körperlichen oder psychischen Gründen auf Begleitung, Betreuung und Pflege angewiesen sind. Je nach Bedarf werden sie von Alltagsbegleiterinnen und Pflegekräften rund um die Uhr betreut. Tagesgestaltung und Betreuungskonzept orientieren sich an den Biographien, Gewohnheiten und Bedürfnissen der Menschen, die dort leben. Durch die Überschaubarkeit des Wohnens und ein festes Mitarbeiterteam werden gute Voraussetzungen für soziale Geborgenheit geschaffen.
Vom Prinzip her werden Wohn-Pflege-Gemeinschaften nach dem Gesetz unterteilt in:
Die Kosten für selbstverantwortete ambulante betreute WGs lassen sich nach Mietkosten für Wohn- und anteilige Gemeinschaftsflächen, Betreuung und Pflege sowie Haushalt und private Bedürfnisse differenzieren. Die einzelnen Kosten werden – im Gegensatz zu einer stationären Wohneinrichtung - an unterschiedliche Partner gezahlt: den Vermieter und den beauftragten Pflegedienst. Mit beiden Akteuren schließt der Mieter (bzw. dessen rechtmäßiger Betreuer) voneinander unabhängige Verträge über die entsprechenden Leistungen ab.
In Wohneinrichtungen hält der Betreiber zusätzlich zur Überlassung von Wohnraum weitergehende Betreuungs- leistungen, wie Pflege, pädagogische Betreuung oder eine hauswirtschaftliche Versorgung vor. In der Regel leben jeweils bis zu zwölf Personen in einer Großraumwohnung zusammen. Auch deren Räumlichkeiten und Ausstattung orientieren sich an privatem Wohnraum. Jeder Bewohner hat natürlich auch hier ein individuelles Mitspracherecht, zusätzlich wird die Gemeinschaft in Form eines Wohnbeirates vertreten.
Die Kosten für den Wohnraum und die Pflege und Betreuung wird an den Betreiber einer stationär ausgerichteten Wohneinrichtung gezahlt. Die Pflege- und Betreuungskosten werden hier in Form von Pflegesätzen berechnet.
In Hamburg gibt es derzeit 43 Projekte, in denen etwas mehr als 400 Menschen leben. Vorrangig leben dort Menschen mit Demenz, aber auch somatisch bedingt pflegebedürftige und beatmungspflichtige Personen.
Weitere Informationen und eine Übersicht über die bestehenden Wohn-Pflege-Gemeinschaften können Sie erhalten unter:
Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften
STATTBAU HAMBURG Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Sternstraße 106, 20357 Hamburg
Tel.: 040-432942-23
Email: koordinationsstelle@stattbau-hamburg.de
Web: www.stattbau-hamburg.de
Die Wohn-Pflege-Gemeinschaft „Bärenhof“ in Hamburg-Langenhorn, heute leben dort 8 Menschen mit Demenz und werden durch aktive Angehörige unterstützt.
Fotos: Dr. Josef Bura


In Wohn-Pflege-Gemeinschaften leben Menschen, die aus körperlichen oder psychischen Gründen auf Begleitung, Betreuung und Pflege angewiesen sind. Je nach Bedarf werden sie von Alltagsbegleiterinnen und Pflegekräften rund um die Uhr betreut. Tagesgestaltung und Betreuungskonzept orientieren sich an den Biographien, Gewohnheiten und Bedürfnissen der Menschen, die dort leben. Durch die Überschaubarkeit des Wohnens und ein festes Mitarbeiterteam werden gute Voraussetzungen für soziale Geborgenheit geschaffen.
Vom Prinzip her werden Wohn-Pflege-Gemeinschaften nach dem Gesetz unterteilt in:
- Wohngemeinschaft in Selbstverantwortung
- Wohneinrichtung in der Verantwortung eines Betreibers
Die Kosten für selbstverantwortete ambulante betreute WGs lassen sich nach Mietkosten für Wohn- und anteilige Gemeinschaftsflächen, Betreuung und Pflege sowie Haushalt und private Bedürfnisse differenzieren. Die einzelnen Kosten werden – im Gegensatz zu einer stationären Wohneinrichtung - an unterschiedliche Partner gezahlt: den Vermieter und den beauftragten Pflegedienst. Mit beiden Akteuren schließt der Mieter (bzw. dessen rechtmäßiger Betreuer) voneinander unabhängige Verträge über die entsprechenden Leistungen ab.

Die Kosten für den Wohnraum und die Pflege und Betreuung wird an den Betreiber einer stationär ausgerichteten Wohneinrichtung gezahlt. Die Pflege- und Betreuungskosten werden hier in Form von Pflegesätzen berechnet.
In Hamburg gibt es derzeit 43 Projekte, in denen etwas mehr als 400 Menschen leben. Vorrangig leben dort Menschen mit Demenz, aber auch somatisch bedingt pflegebedürftige und beatmungspflichtige Personen.
Weitere Informationen und eine Übersicht über die bestehenden Wohn-Pflege-Gemeinschaften können Sie erhalten unter:
Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften
STATTBAU HAMBURG Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Sternstraße 106, 20357 Hamburg
Tel.: 040-432942-23
Email: koordinationsstelle@stattbau-hamburg.de
Web: www.stattbau-hamburg.de
Die Wohn-Pflege-Gemeinschaft „Bärenhof“ in Hamburg-Langenhorn, heute leben dort 8 Menschen mit Demenz und werden durch aktive Angehörige unterstützt.
Fotos: Dr. Josef Bura