Pflegedienst Berlin - Pflegestation Sanitas GmbH

Zusätzliche Betreuungs und Entlastungsleistungen

§45b SGB XI Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

 
Auf diese Leistung hat jede pflegebedürftige Person unabhängig vom Pflegegrad Anspruch. Die Pflegekasse gewährt hierfür einen einheitlichen Betrag von 125 Euro.

Diesen Betrag können Sie für unsere Leistungen (ausgenommen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen*) einsetzen. Diese Leistungen können z.B. Reinigungsarbeiten, Einkäufe, Botengänge oder Begleitungsgänge sein.
Durch diese Betreuungsangebote sollen Kranke gefördert und gleichzeitig Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger geschaffen werden.
Dieser Betrag könnte ebenso für Angebote der Kurzzeitpflege oder der teilstationären Pflege eingesetzt werden.
 
Wird der monatliche Anspruchsbetrag nicht voll abgerufen, so summieren sich die Beträge und können in den Folgemonaten noch bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden.
 
Alle diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden.
 
Wir bieten diese Leistungen an und erstellen Ihnen auf Wunsch gerne ein entsprechendes Angebot.

*Hinweis: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können mit den Ersatzleistungen auch körperbezogener Pflegemaßnahmen finanzieren.